| Jugendschutz |
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Gemäß dem Salzburger Jugendschutzgesetz (LGBl.Nr. 24/1999) ist der Eintritt ab 16 Jahren ohne zeitliche Beschränkung. Der Ausschank alkoholischer Getränke unterliegt ebenfalls den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes. Fortgehzeiten:
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